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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 62/13   

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https://dejure.org/2018,34637
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 62/13 (https://dejure.org/2018,34637)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.10.2018 - L 6 KR 62/13 (https://dejure.org/2018,34637)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - L 6 KR 62/13 (https://dejure.org/2018,34637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 301 Abs 1 S 1 SGB 5, § 112 Abs 2 S 1 SGB 5, § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - objektive Beweislast für die Erforderlichkeit (auch der Dauer) der stationären Behandlung - ausreichende Dokumentation in der Patientenakte

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 35 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Vergütungsanspruch/Fälligkeit | Nachweis von Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 62/13
    Der Krankenhausträger trägt die objektive Beweislast für die Erforderlichkeit auch der Dauer der stationären Behandlung, BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 24/08 R; ohne ausreichende Dokumentation in der Patientenakte ist der Nachweis von Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit regelmäßig ausgeschlossen.

    Das Risiko der Nichterweislichkeit der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit trage grundsätzlich der Krankenhausträger (Hinweis auf BSG vom 16. Dezember 2008 - B 1 KN 3/08 KR R - und vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 24/08 R).

    Seit der bereits vom Sozialgericht zitierten Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 15. September 2007 - GS 1/06 - entspricht es der ständigen Rechtsprechung aller für Krankenhausvergütungsstreitigkeiten zuständigen Senate, dass der Krankenhausträger die objektive Beweislast für den Vergütungsanspruch und für die Erforderlichkeit auch der Dauer der stationären Behandlung trägt, BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 24/08 R (zu einem Fall der Abrechnung nach DRG, für welche die Verweildauer erlösrelevant war).

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 62/13
    Das gelte sowohl für die erstmalige Entscheidung über die Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit als auch für die jeweiligen Folgeentscheidungen, wenn es um die Verlängerung eines Krankenhausaufenthaltes gehe, wobei sich der Wissens- und Kenntnisstand des Krankenhausarztes im Laufe einer Krankenhausbehandlung naturgemäß verändern werde (Hinweis auf BSG vom 15. September 2007 - GS 1/06).

    Seit der bereits vom Sozialgericht zitierten Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 15. September 2007 - GS 1/06 - entspricht es der ständigen Rechtsprechung aller für Krankenhausvergütungsstreitigkeiten zuständigen Senate, dass der Krankenhausträger die objektive Beweislast für den Vergütungsanspruch und für die Erforderlichkeit auch der Dauer der stationären Behandlung trägt, BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 24/08 R (zu einem Fall der Abrechnung nach DRG, für welche die Verweildauer erlösrelevant war).

    Gleichwohl kommt bei nachträglicher Prüfung in Grenz- oder Zweifelsfällen im Rahmen der Beweiswürdigung der Beurteilung des behandelnden Arztes besonderes Gewicht zu, weil sich die in der Vergangenheit liegende Behandlungssituation auch bei einer ordnungsgemäßen Dokumentation des Krankheitsgeschehens und des Behandlungsverlaufs unter Umständen nur begrenzt nachvollziehen lässt und der Krankenhausarzt im Zeitpunkt der Behandlung in Kenntnis des Patienten und aller für die medizinische Versorgung relevanten Umstände im Zweifel am ehesten einschätzen kann, welche Maßnahmen medizinisch veranlasst waren (BSG vom 25. September 2007 - GS 1/06 - Rn. 32).

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 62/13
    "Bei unterbliebener oder unzulänglicher Dokumentation geht die Beweislast daher, dem Arzthaftungsrecht vergleichbar (...), trotz des Vorliegens einer Kostenübernahmeerklärung wieder auf das Krankenhaus über", BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 33/99 R - Rn. 21.

    Die für die Beurteilung der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Behandlung erforderlichen Tatsachen sind sachgerecht zu dokumentieren (BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 33/99 R), anderenfalls sie für die Entscheidungsfindung keine Rolle spielen können.

  • BSG, 12.05.2016 - B 9 SB 101/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 62/13
    Zudem besteht grundsätzlich keine verfahrensrechtliche Verpflichtung zur Einholung eines Gutachtens von einem Facharzt (einer bestimmten Fachrichtung); sie kann allenfalls dann ausnahmsweise angenommen werden, wenn es sich um besonders schwierige Fragen handelt oder wenn den vorhandenen Gutachten grobe Mängel anhaften, BSG vom 12. Mai 2016 - B 9 SB 101/15 B.
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 9/94

    Anspruch auf Waisenrente - Zulässigkeit einer Berufung in Angelegenheiten der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 62/13
    Das Gericht muss grundsätzlich alle Tatsachen ermitteln, die entscheidungserheblich sind und alle in Betracht kommenden Erkenntnisquellen ausschöpfen, bis entweder eine Tatsache als erwiesen oder eine Behauptung als widerlegt angesehen werden kann oder weitere Beweismittel, die Aufklärung bringen könnten, nicht mehr zur Verfügung stehen, BSG vom 26.08.1994 - 13 RJ 9/94.
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 62/13
    Eine Krankenbehandlung, die nicht der besonderen Mittel eines Krankenhauses bedürfe, sei grundsätzlich ambulant durchzuführen; insbesondere die vollstationäre Krankenhausbehandlung sei nachrangig gegenüber allen anderen Arten der Krankenbehandlung (Hinweis auf BSG vom 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 62/13
    Der Entscheidung des Krankenhausarztes hat mithin nicht etwa die Wirkung eines von der Krankenkasse zu widerlegenden Anscheinsbeweis der Notwendigkeit und Dauer einer bestimmten Krankenhausbehandlung (so noch BSG vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 11/01 R).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 62/13
    Das Risiko der Nichterweislichkeit der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit trage grundsätzlich der Krankenhausträger (Hinweis auf BSG vom 16. Dezember 2008 - B 1 KN 3/08 KR R - und vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 24/08 R).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 1/07 KR R

    Krankenversicherung - Abhängigkeit des Vergütungsanspruchs des Krankenhauses von

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 62/13
    Es reiche nicht aus, dass die Entscheidung der Krankenhausärzte im Rahmen eines Beurteilungsspielraumes vertretbar gewesen sei (BSG vom 16. Dezember 2008 - B 1 KN 1/07 KR R - Juris Rz. 20, 25).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/08 KR R

    Krankenversicherung - Abrechnungsstreit zwischen Krankenkasse und Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - L 6 KR 62/13
    Mit einer vorbehaltslosen Kostenübernahmeerklärung werden zwar die der Krankenkasse bekannten oder zumindest erkennbaren Einwendungen ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 20. November 2008 - B 3 KN 4/08 KR R).
  • SG Hamburg, 01.07.2019 - S 46 KR 426/13
    "Bei unterbliebener oder unzulänglicher Dokumentation geht die Beweislast daher, dem Arzthaftungsrecht vergleichbar ( ), trotz des Vorliegens einer Kostenübernahmeerklärung wieder auf das Krankenhaus über", BSG, Urteil vom 17. Mai 2000 - B 3 KR 33/99 R - Rn. 21 (Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18. Oktober 2018 - L 6 KR 62/13 -, Rn. 27 - 28, juris).
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